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Leipzig-Pass: Ab März 2024 sind auch Wohngeldempfänger anspruchsberechtigt

Leipzig-Pass: Ab März 2024 sind auch Wohngeldempfänger anspruchsberechtigt

Leipzig-Pass: Ab März 2024 sind auch Wohngeldempfänger anspruchsberechtigt

Ab dem 1. März 2024 sollen auch Leipzigerinnen und Leipziger, die Wohngeld erhalten, Anspruch auf den Leipzig-Pass haben. Einen entsprechenden Vorschlag von Sozialbürgermeisterin Dr. Martina Münch bestätigte
Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner Dienstberatung. Über den Vorschlag soll der Stadtrat in seiner Februar-Sitzung entscheiden. Zudem sollen ab 2025 die Möglichkeiten der Online-Beantragung erweitert werden,
so dass das Antragsverfahren vereinfacht und die Bearbeitung effizienter werden.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig sollen künftig Anspruch auf einen Leipzig-Pass haben, wenn sie
·       Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (neu ab 01.03.2024),
·       Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das
Jobcenter Leipzig erhalten (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II) (wie bisher),
·       laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum
Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, erhalten ­? entweder durch das Sozialamt der Stadt Leipzig oder den Kommunalen Sozialverband Sachsen (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch - SGB XII) (wie bisher),
·       Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten (wie bisher),
·       wohnungslos sind und nur über ein geringes Einkommen verfügen (wie bisher).
Leipzigerinnen und Leipziger, die Wohngeld erhalten, brauchen künftig nur ihren aktuellen Wohngeldbescheid vorzulegen. Weitere Nachweise über Einkommen, Ausgaben für Miete und ähnliches sollen nicht mehr erforderlich
sein.
Die bisherige Regelung, wonach Personen anspruchsberechtigt sind, die ein geringes Einkommen haben, welches das Anderthalbfache des maßgeblichen Regelsatzes zuzüglich des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen
Unterkunftskosten nicht übersteigt, gilt künftig nur noch für wohnungslose Personen.
Ab 2025 soll neben einer moderneren Gestaltung des Leipzig-Passes auch das Foto entfallen. Stattdessen soll er nur noch in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis genutzt werden können.
Der Leipzig-Pass ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig mit geringem Einkommen eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen. Er bietet Vergünstigungen
im Nahverkehr und bei der Nutzung von Bildungsangeboten. Der Leipzig-Pass ist kostenfrei.

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