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Jugendämter der Stadt Leipzig

  • Zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe wird für die Stadt Leipzig gemäß § 69 Abs. 3 SGB VIII - KJHG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 Landesjugendhilfegesetzes (SächsAGSGB VIII) ein Jugendamt errichtet. (2) Das Jugendamt ist Mittel- und Sammelpunkt aller Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe und hat die Aufgaben der…

  • Dienstleistungen

    Die Aufnahme einer Anerkennung einer Vaterschaft kann neben dem Jugendamt, Notar und anderen Instituten auch beim Standesamt erklärt werden. Im Regelfall ist aber das Jugendamt (Amt für Jugend und Familie) damit betraut , da Sie dort auch das gemeinsame Sorgerecht erklären können und über Unterhaltsansprüche und ähnliches beraten werden.…

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

  • Dienststellen

    Prüfung der konkreten Problemlage und Beratungs- und Unterstützungsleistung zu deren Behebung Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung, Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung und Entscheidung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und in Zusammenhang

 

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